Kirchenvorstandswahlen 2024

Havelse, 27. Juli 2023

Mit dir?

Sie haben Spaß daran, etwas zu gestalten und möchten sich für andere einsetzen? Teamarbeit ist Ihnen wichtig und Sie haben keine Angst vor Zahlen oder Verantwortung? 

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Willkommen zur Mitarbeit in Ihrem Kirchenvorstand!

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteher*innen über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.

Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft er die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben. Als Leitungsgremium trifft er sich alle ein bis zwei Monate zu einer gemeinsamen Sitzung. 

In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher*innen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt. Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte, sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, im Bereich Musik und Kultur, Gottesdienst oder Finanzen, sei es für diakonische Aufgaben, für Bau- oder Personalfragen und vieles mehr. 

Kirche lebt durch Sie – am 10. März 2024 ist wieder Kirchenvorstandswahl. Vielleicht sind Sie ja eine der Kandidat*innen? Sprechen Sie Ihren Kirchenvorstand oder Ihre Pastorin und Ihren Pastor an. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen!

Weitere Infos:

Klaus-Peter Jürgens
Klaus-Peter Jürgens

Kirchenvorstandswahl 2024: Warum? Wie? Wen?

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.

Erstmals online wählen: von zu Hause am Computer. Per Brief: Sie erhalten Mitte Februar alle Unterlagen für alle Wahlmöglichkeiten – natürlich auch zur Briefwahl oder persönlicher Stimmabgabe an der Wahlurne.

Bis 10.10.2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden. Voraussetzung sind ein Alter von 16 Jahren am Beginn der Amtsperiode und die Kirchenmitgliedschaft.